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  • Reglementierte Berufe

Reglementiert sind die Berufe, für die ein bestimmter Ausbildungsnachweis erbracht werden muss, bevor die Tätigkeit aufgenommen werden darf.Dies gilt vor allem für Berufe in den Bereichen Gesundheit und Bildung, aber auch für andere Berufe, wenn Sie in diesen selbständig oder freiberuflich arbeiten oder eine bestimmte Berufsbezeichnung führen wollen. In einigen Berufen ist zusätzlich ein staatliches Berufs-Zulassungsverfahren nötig.

Wichtige reglementierte Berufe sind:

  • Pflegeberufe (Altenpfleger/in, Krankenpfleger/in)
  • akademische Heilberufe (Arzt/Ärztin, Apotheker/in)
  • Erziehungsberufe (Erzieher/in, Lehrer/in, Heilerziehungspfleger/in, Heilpädagoge/Heilpädagogin)
  • Lebensmittelchemiker/in
  • Sozialberufe (Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, Sozialarbeiter/in)

In einigen Berufen ist vor allem das Führen der Berufsbezeichnung reglementiert. Hierzu zählen die Berufsbezeichnungen:

  • Architekt/in
  • Beratende/r Ingenieur/in
  • Ingenieur/in
  • Innenarchitekt/in
  • Landschaftsarchitekt/in
  • Stadtplaner/in

Welche Berufe genau reglementiert sind und ob Ihr Beruf reglementiert ist, erfahren Sie im Anerkennungsportal des Bundes.

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