Arzt

Freie Berufe

Zu den Freien Berufen zählt man besonders qualifizierte Dienstleistungen.

Maßgebend dafür, ob eine Tätigkeit als freiberuflich gilt oder nicht, ist das Einkommenssteuergesetz. Darin wird eine Einteilung in verschiedene Kategorien vorgenommen:

Katalogberufe

Vier Berufsgruppen fallen in diese Kategorie:

  1. Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure und Diplom-Psychologen.
  2. Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatende Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte und vereidigte Buchprüfer.
  3. Naturwissenschaftliche und technische Berufe: Vermessungsingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen und Sachverständige.
  4. Kulturberufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
Katalogähnliche Berufe

Diese Berufe entsprechen in ihrem Anforderungsprofil weitgehend den Katalogberufen; sie erfordern eine höhere Ausbildung. Darunter fallen zum Beispiel Ergotherapeut, Dirigent, Fotodesigner, Masseur, Reitlehrer, Schauspieler, Werbetexter oder Modedesigner. In der Regel wird im Einzelfall durch das Finanzamt entschieden, ob ein Berufsprofil den Anforderungen der Freien Berufe entspricht.

Tätigkeitsberufe

Mit dieser Kategorie wird der Entwicklung neuer Tätigkeitsfelder Rechnung getragen. Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende und erzieherische Tätigkeiten können so im Einzelfall als Freie Berufe anerkannt werden.

Wenn es sich bei der Tätigkeit, die Sie ausüben wollen um einen freien Beruf handelt, müssen Sie kein Gewerbe anmelden. Daher sollten Sie vorher abklären, ob es sich um einen solchen freien Beruf handeln könnte. Nähere Informationen zur Frage der Abgrenzung von freien Berufen zum Gewerbe stellt z.B. das Institut für Freie Berufe (IFB) bereit.

Besonderheiten der Freien Berufe

  • Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt
  • Keine Gewerbeanmeldung erforderlich
  • Keine Gewerbesteuer
  • Einnahme-Überschuss-Rechnung möglich/keine Doppelte Buchführung nötig
  • Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft u.a.

Rechtsformen für Freiberufler

Einen umfangreichen Überblick über die möglichen Rechtsformen gibt die Broschüre Gründungsinformation Nr.5 - Rechtsformen im Überblick des Instituts für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.

Das Institut bietet darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Dokumente und Broschüren zum Thema Gründen in den Freien Berufen.