Verfahrensabwicklung
Der Einheitliche Ansprechpartner als Verfahrensmittler für alle Unternehmen
In Rheinland-Pfalz steht der Einheitliche Ansprechpartner allen in- und ausländischen Unternehmen aller Branchen zur Verfügung. Er unterstützt Unternehmen dabei, behördliche Erlaubnisse und Genehmigungen einzuholen.
Über den Einheitlichen Ansprechpartner können alle Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden, die für die Aufnahme ihrer Tätigkeiten erforderlich sind, insbesondere
- Erklärungen, Anmeldungen oder die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder der Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen.
- Weiter unterstützt der Einheitliche Ansprechpartner bei der Beantragung der für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen.
Hier können Sie eine Liste der derzeit über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickelbaren Verwaltungsverfahren herunterladen.
Der Einheitliche Ansprechpartner berührt nicht die Verteilung von Zuständigkeiten und Befugnissen zwischen Behörden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist Verfahrensmittler und begleitet die Verfahrensabwicklung durch die jeweils zuständigen Behörden.
Die Leistung des Einheitlichen Ansprechpartners selbst ist kostenfrei. Gebühren für die eigentlichen Verwaltungsverfahren bei den zuständigen Stellen können anfallen.
Jeder Antragsteller kann entscheiden, ob er bei Genehmigungsverfahren den Weg über den Einheitlichen Ansprechpartner oder den Weg direkt zu den jeweiligen zuständigen Behörden wählt.
Unterstützung bei der Anerkennung beruflicher Qualifikationen
Eine neue Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners ist es, entsprechend der EU-Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie zu informieren. Siehe hierzu den Navigationspunkt Arbeiten mit ausländischem Berufsabschluss. Er informiert über die reglementierten Berufe, über Ausbildungsgänge, über Anforderungen und Verfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse.