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Kontaktaufnahme mit dem Einheitlichen Ansprechpartner

© MK-Photo / Fotolia.com

Die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) wird in Rheinland-Pfalz von zwei EAP-Stellen wahrgenommen, die bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd eingerichtet sind.

Falls Sie lediglich Informationen brauchen, stehen Ihnen für die Kontaktaufnahme beide EAP-Stellen per Telefon, Fax und E-Mail, gerne aber auch per Briefpost oder persönlich vor Ort zur Verfügung.

 

 

EAP bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz
Telefon: +49 (0) 261 120 2222, Fax: +49 (0) 261 120 8822222, E-Mail: EAP - SGD Nord

EAP bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: +49 (0) 6321 99 2233, Fax: +49 (0) 6321 99 32233, E-Mail: EAP - SGD Süd

 

Kontaktaufnahme mit der zuständigen EAP-Stelle

Wenn Sie bereits wissen, in welcher Gemeinde Sie sich niederlassen wollen oder wo Sie eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben wollen, ist es erforderlich, dass Sie sich für die Verfahrensabwicklung an die örtlich zuständige EAP-Stelle wenden. Falls Sie die für Sie örtlich zuständige EAP-Stelle bereits kennen, können Sie über das obere Auswahlfeld mit der jeweiligen EAP-Stelle direkt Kontakt aufnehmen. Ansonsten können Sie über das untere Auswahlfeld durch Eingabe der Gemeinde die örtlich zuständige EAP-Stelle ermitteln.

* = Pflichtauswahl / Pflichtfeld

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