Frau tippt auf Laptop-Tastatur herum

Verfahrensabwicklung

Wenn Sie einen Antrag auf Feststellung oder Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen stellen müssen, haben Sie die Wahl, an wen Sie den Antrag richten:

  • an den Einheitlichen Ansprechpartner
  • an die für den Referenzberuf zuständige Stelle

Bitte beachten Sie, dass die Feststellung oder Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in vielen Fällen mit Kosten (Gebühren und Kosten für Übersetzungen) verbunden ist. Die Service-Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners sind für Sie kostenfrei.

Verwaltungsleistung suchen

Sie haben Informationsbedarf zu einer Verwaltungsleistung, suchen die passende Behörde zu Ihrem Anliegen, möchten mehr über die Verfahrensabläufe wissen oder einen Behördengang z.B. online erledigen?
Der Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz bietet Ihnen hierzu Unterstützung. Er ist ein Service des Landes Rheinland-Pfalz in Kooperation mit den rheinland-pfälzischen Kommunen.

So stellen Sie einen Antrag

Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen

Sie können Ihren Antrag direkt bei zuständigen Stellen einreichen, die für den gewählten Beruf zuständig ist. Für viele Berufe finden Sie Kontaktdaten und Formulare im Bürger- und Unternehmensservice.

Als Alternative wählen Sie bitte im Anerkennungsfinder Ihren Beruf und den Ort, an dem Sie arbeiten (wollen). So erhalten Sie alle relevanten Informationen.

Hinweis: Der Anerkennungsfinder ist ein Service des Bundesinstituts für Berufsbildung. Die dort enthaltenen Informationen für Rheinland-Pfalz werden mit hoher Sorgfalt gepflegt. Das Land Rheinland-Pfalz kann jedoch keine Garantie für deren Richtigkeit übernehmen.

Antrag beim Einheitlichen Ansprechpartner einreichen

Sie können Ihren Antrag alternativ über den Einheitlichen Ansprechpartner einreichen. Er ist dann Ihr Verfahrenslotse, der Sie mit Informationen versorgt und für die Weiterleitung des Antrags an die richtige zuständige Stelle sorgt. Er unterstützt Sie auch, falls Sie für eine selbstständige Erwerbstätigkeit weitere Dienstleistungen von Behörden benötigen.

Zur Einreichung von Anträgen beim Einheitlichen Ansprechpartner gehen Sie bitte auf den Navigationspunkt Sichere Antragstellung. Beachten Sie hierbei, dass Sie sich zuvor registrieren müssen, um diese Funktion nutzen zu können.