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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Der Einheitliche Ansprechpartner hilft ausländischen Personen aus allen Staaten, die ihre Zeugnisse und Berufsqualifikationen anerkennen lassen wollen, um in Rheinland-Pfalz angestellt oder selbstständig tätig zu werden.

Er unterstützt Personen oder Unternehmen, die in Rheinland-Pfalz selbstständig tätig werden wollen, die hierzu erforderlichen behördlichen Erlaubnisse und Genehmigungen einzuholen. Er ist nicht nur für Existenzgründungen und Unternehmen aller Art im Inland da, sondern auch für alle ausländischen Unternehmen sowohl aus Ländern der Europäischen Union als auch aus anderen Staaten der Welt.

Er informiert und berät. Und er kann einen Teil der Verwaltungsverfahren für die Antragstellenden abwickeln, sodass sie sich nicht selbst an die verschiedenen Behörden wenden müssen.

Der Einheitliche Ansprechpartner kann sowohl bei allen Verfahren und Formalitäten, die zur Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit erforderlich sind, als auch bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen unterstützen.

Für Antragstellende bedeutet das eine erhebliche Vereinfachung, denn sie müssen nur noch mit dem Einheitlichen Ansprechpartner in Kontakt treten, der sich dann um die weitere Kommunikation mit anderen zuständigen Behörden kümmert.

Der Einheitliche Ansprechpartner:

beschafft alle Informationen zu den relevanten Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren, über zuständige Behörden, beizubringende Formulare, einzuhaltende Fristen, entstehende Kosten usw., stellt alle notwendigen Unterlagen für ein Genehmigungsverfahren, z.B. die notwendigen Formulare bereit - auch in digitaler Form, ermöglicht eine vollständige Verfahrensabwicklung auf elektronischem Weg, z.B. per E-Mail oder über das Internet, bietet eine einfache und unkomplizierte Kontaktaufnahme mit den zuständigen Behörden, übernimmt die vollständige Verfahrenskorrespondenz, wirkt auf eine zügige und ordnungsgemäße Erledigung der Verfahren gegenüber den zuständigen Behörden hin und erteilt Auskunft über den aktuellen Bearbeitungsstand.

Sowohl die einfache Information und Beratung als auch die Begleitung komplexer Verwaltungsverfahren durch den Einheitlichen Ansprechpartner sind gebührenfrei.

Jedoch können bei der Abwicklung von Verwaltungsverfahren Gebühren bei den zuständigen Behörden anfallen, die dann von den Antragstellenden zu tragen sind. Der Einheitliche Ansprechpartner erläutert gern, welche Gebühren im Fall einer Verfahrensabwicklung voraussichtlich auf die Antragstellenden zukommen.

Im Sprachauswahlmenü können neben der deutschen Sprache auch Übersetzungen in Englisch oder Französisch gewählt werden. In diesen drei Sprachen kann man sich auch grundsätzlich mit allen telefonischen, schriftlichen oder digitalen Anfragen an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden.

Die Verfahren selbst können derzeit nur in deutscher Sprache abgewickelt werden.

Damit der Einheitliche Ansprechpartner ein Verwaltungsverfahren begleiten kann, ist keine spezielle Beauftragung durch die Antragstellenden erforderlich.

Es ist jedoch die Einrichtung eines elektronischen Postfachs, das den geschützten Transport von Daten sowohl von den Antragstellenden zum Einheitlichen Ansprechpartner als auch umgekehrt sichert, notwendig.

Zur Einrichtung des elektronischen Postfachs ist eine erstmalige Registrierung erforderlich.