Kontakt
Die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners (EAP) wird in Rheinland-Pfalz von zwei EAP-Stellen wahrgenommen, die bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord und bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd eingerichtet sind.
Falls Sie lediglich Informationen brauchen, stehen Ihnen für die Kontaktaufnahme beide EAP-Stellen per Telefon, Fax und E-Mail, gerne aber auch per Briefpost oder persönlich vor Ort zur Verfügung.
EAP Stelle - SGD Nord
Einheitliche Ansprechpartnerin: Frau Anna Halter
Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz
Telefon: +49 (0) 261 120 2222, Fax: +49 (0) 261 120 8822222,
E-Mail: eap-sgdnord(at)poststelle.rlp.de
EAP Stelle - SGD Süd
Einheitlicher Ansprechpartner: Herr Gerhard Allbach
Friedrich-Ebert-Straße 14, 67433 Neustadt an der Weinstraße
Telefon: +49 (0) 6321 99 2233, Fax: +49 (0) 6321 99 32233,
E-Mail: eap(at)sgdsued.rlp.de
Wenn Sie bereits wissen, in welcher Gemeinde Sie sich niederlassen wollen oder wo Sie eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausüben wollen, ist es erforderlich, dass Sie sich für die Verfahrensabwicklung an die örtlich zuständige EAP-Stelle wenden. Falls Sie die für Sie örtlich zuständige EAP-Stelle bereits kennen, können Sie über das obere Auswahlfeld mit der jeweiligen EAP-Stelle direkt Kontakt aufnehmen. Ansonsten können Sie über das untere Auswahlfeld durch Eingabe der Gemeinde die örtlich zuständige EAP-Stelle ermitteln.
Registrierung & Anmeldung
Registrierung eines elektronischen Postfachs (EAP Konto)
Wenn Sie behördliche Genehmigungsverfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) abwickeln möchten, ist es notwendig, dass Sie sich ein elektronisches Postfach einrichten. Dies vereinfacht nicht nur das Verfahren, sondern sichert Ihnen auch den geschützten Transport Ihrer Daten sowohl zum EAP als auch vom EAP zu Ihnen.
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Anmeldung beim elektronischen Postfach (EAP Konto)
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