Über uns

Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine Einrichtung mit zwei Aufgabenbereichen:

  • Information zu Fragen der Anerkennung ausländischer Zeugnisse und im Ausland erworbener Berufsqualifikationen sowie Abwicklung der Verfahren zur Anerkennung.
  • Information von Unternehmen über behördliche Anforderungen bei der Errichtung eines Unternehmens sowie die aktive Begleitung von Genehmigungsverfahren, die Unternehmen als Voraussetzung ihrer Tätigkeit durchlaufen müssen.

In Rheinland-Pfalz wird die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners von jeweils einer Stelle bei den beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd wahrgenommen. Hier gelangen Sie zu einer Übersicht der räumlichen Zuständigkeit sowie zur Kontaktaufnahme.

Ziel des Einheitlichen Ansprechpartners ist es, Verwaltungsaufwand für die Antragstellenden zu verringern und den Start in die gewünschte Tätigkeit zu erleichtern. Den Einheitlichen Ansprechpartner gibt es in allen Bundesländern und in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die rechtliche Grundlage hierfür liegt in zwei Richtlinien der Europäischen Union: der EU-Dienstleistungsrichtlinie und der EU-Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie. Der Einheitliche Ansprechpartner unterliegt staatlicher Aufsicht und Haftung. Er bietet verlässliche Information und kompetente Begleitung von Behördengängen.

In Rheinland-Pfalz ist das Angebot des Einheitlichen Ansprechpartners nicht auf Menschen aus anderen EU-Ländern beschränkt.
Bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse steht der Einheitliche Ansprechpartner Antragstellenden aus aller Welt zur Seite.
Bei der Unterstützung von Unternehmen in Bezug auf behördliche Erlaubnisse und Genehmigungen ist der Einheitliche Ansprechpartner für alle einheimischen und ausländischen Unternehmen aller Dienstleistungsbranchen da.

Für die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners fallen keine Gebühren in Rheinland-Pfalz an. Kostenpflichtig können jedoch die jeweiligen Verwaltungs- bzw. Genehmigungsverfahren sein. Siehe hierzu das Landesgebührengesetz, das Allgemeine Landesgebührenverzeichnis sowie das Besondere Gebührenverzeichnis.