Weitere Einheitliche Ansprechpartner

Einheitliche Ansprechpartner in Europa

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Großbritannien sowie die EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen haben Einheitliche Ansprechpartner (Points of Single Contact) eingerichtet. Sie stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie als Dienstleistungsunternehmen in den anderen europäischen Staaten des EUGO-Netzwerkes tätig werden wollen.

Die nationalen Einheitlichen Ansprechpartner der jeweiligen Länder helfen Ihnen dabei, wenn Sie:

  • Geschäftsmöglichkeiten erkunden oder Ihre Dienstleistungen auf ein anderes europäisches Land ausweiten möchten
  • ein neues Unternehmen im Ausland gründen wollen
  • sich über die geltenden Vorschriften und Formalitäten in einem anderen europäischen Land informieren möchten
  • die Verwaltungsverfahren in einem anderen europäischen Land online abwickeln möchten

Zu den Einheitlichen Ansprechpartnern aller EU-Länder sowie von Island, Liechtenstein, Norwegen und Großbritannien gelangen Sie hier.

Einheitliche Ansprechpartner der Bundesländer in Deutschland

In Deutschland sind in allen 16 Ländern Einheitliche Ansprechpartner eingerichtet worden, deren Aufgaben von unterschiedlichen Organisationen wahrgenommen werden.

Informationen und Erreichbarkeiten zu den Einheitlichen Ansprechpartnern aller Länder erhalten Sie über die nachfolgenden Links: