Verfahrensabwicklung
Wenn Sie ein für die Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit erforderliches Verfahren oder eine dazu erforderliche Formalität abwickeln wollen, haben Sie die Wahl, an wen Sie den Antrag richten:
- an den Einheitlichen Ansprechpartner
- an die Stelle, die für das Verfahren oder die Formalität zuständig ist
Verwaltungsleistung suchen
Sie haben Informationsbedarf zu einer Verwaltungsleistung, suchen die passende Behörde zu Ihrem Anliegen, möchten mehr über die Verfahrensabläufe wissen oder einen Behördengang z.B. online erledigen?
Der Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz bietet Ihnen hierzu Unterstützung. Er ist ein Service des Landes Rheinland-Pfalz in Kooperation mit den rheinland-pfälzischen Kommunen.
So stellen Sie einen Antrag
Antrag bei der zuständigen Stelle einreichen
Bitte wählen Sie im Bürger- und Unternehmensservice Rheinland-Pfalz (bus.rlp.de) die betreffende Verwaltungsleistung und die Gemeinde, in der Sie Ihr Vorhaben (z.B. Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit) umsetzen wollen. So erhalten Sie alle relevanten Informationen.
Sie können dann Ihren Antrag direkt bei der zuständigen Stelle einreichen, die für Ihr Vorhaben zuständig ist.
Antrag beim Einheitlichen Ansprechpartner einreichen
Sie können Ihren Antrag anstelle bei der zuständigen Stelle auch über den Einheitlichen Ansprechpartner einreichen. Er ist dann Ihr Verfahrenslotse, der Sie mit Informationen versorgt und für die Weiterleitung des Antrags an die richtige zuständige Stelle sorgt. Er unterstützt Sie auch, wenn Sie für Ihre selbstständige Erwerbstätigkeit weitere Dienstleistungen von Behörden benötigen.
Zur Einreichung von Anträgen beim Einheitlichen Ansprechpartner gehen Sie bitte auf den Navigationspunkt Sichere Antragstellung. Beachten Sie hierbei, dass Sie sich zuvor registrieren müssen, um diese Funktion nutzen zu können.