Behördenlotse für Unternehmen
Der Einheitliche Ansprechpartner erleichtert es Gründungsinteressierten und Unternehmen aus dem In- und Ausland, behördliche Erlaubnisse und Genehmigungen einzuholen, die sie für die Aufnahme ihrer Tätigkeit brauchen.
Er bietet die dazu nötigen Informationen und kann zudem eine ganze Reihe von Genehmigungsverfahren für die Antragsteller abwickeln, sodass sie nicht selbst zu den zuständigen Behörden Kontakt aufnehmen müssen (siehe untenstehende Liste).
Der Einheitliche Ansprechpartner begleitet keine steuerrechtlichen oder baurechtlichen Verfahren.
In den Fällen, in denen er in einem Verwaltungsverfahren eingebunden ist, überwacht er auch die Fristeinhaltung bei der Abwicklung.
Die Leistungen des Einheitlichen Ansprechpartners sind für die Anfragenden kostenlos - egal ob es um Information oder die Begleitung der Antragstellung für Genehmigungen geht. Kostenpflichtig sind jedoch die Genehmigungsverfahren.
Über den Bürger- und Unternehmensservice (BUS) erhalten Sie Informationen zu den Kosten einzelner Genehmigungsverfahren.
Welche Verfahren kann der Einheitliche Ansprechpartner für Antragsteller abwickeln?
Eine Übersicht über die Verwaltungsverfahren, die derzeit über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können, finden Sie in folgender Liste:
Liste der Verwaltungsverfahren