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Rechtsformen

Rechtliche, finanzielle und steuerliche Auswirkungen

Die Rechtsform bildet den rechtlichen Rahmen eines Unternehmens. Sie besagt, wie das Unternehmen aufgebaut ist, auf welcher Rechtsgrundlage es beruht und wer der Unternehmer ist. Die bestimmt Rechtsform muss zu Beginn der Tätigkeit ausgewählt werden, kann aber im Laufe des Unternehmenslebens geändert werden.

Nicht jede Rechtsform ist für jedes Unternehmen geeignet. Die Unterschiede liegen u.a. in der Haftung, dem benötigten Startkapital und dem Gründungsaufwand. Welche Rechtsform bei der Gründung eines Unternehmens zu wählen ist, hängt von vielen Faktoren ab: unter anderem vom verfügbaren Kapital, von steuerlichen Überlegungen, vom Ziel der Unternehmung und auch von der Anzahl der Unternehmensgründer.

Beratung bei der Wahl der passenden Rechtsform

Bei der Entscheidung über die Rechtsform im Prozess der Existenzgründung und zur Gewerbe-Anmeldung können Starterzentren der Industrie- und Handelskammer sowie der Handwerkskammer, die Steuerberaterkammer und auf Gründung spezialisierte Unternehmensberater oder auch Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Gesellschaftsrecht unterstützen.

Einen Überblick über unterschiedliche Rechtsformen des deutschen Rechts bietet das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Website.

Weitere hilfreiche Informationen zu diesem Thema im europäischen Kontext finden Sie unter Ihr Europa - Europäische Gesellschaft und Ihr Europa - Zusammenschlüsse mit ausländischen Unternehmen.

Die Rechtsformen anderer EU-Mitgliedstaaten nutzen

Selbst wenn Sie nur in Deutschland tätig werden wollen, dürfen Sie auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat eine Gesellschaft nach dortigem Recht gründen. So steht es deutschen Gründern frei, z.B. nach irischem Recht eine Limited-Gesellschaft zu gründen, deren Verwaltungssitz sich in Deutschland befindet. Sie müssen jedoch beachten, dass ein Unternehmen mit ausländischer Gesellschaftsform für die gesamte Dauer seines Bestehens dem geltenden Recht des jeweiligen Landes untersteht.

Probleme könnte es auch bei der Haftung geben: es ist nicht auszuschließen, dass auch bei der Verwendung einer ausländischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung für eine Existenzgründung in Deutschland grundsätzlich deutsche Haftungstatbestände zur Anwendung kommen könnten. Es ist also sinnvoll, sich umfassend zu informieren!

Europäische Rechtsformen in Deutschland

Genauso wie für EU-Bürger innerhalb der EU Niederlassungsfreiheit gilt, dürfen Rechtsformen von Unternehmen oder Gesellschaften, die nach den Rechts­vorschriften eines Mitgliedstaats gegründet wurden, ihren Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Gemeinschaft haben, in anderen EU-Staaten genutzt werden. Eine in einem EU-Mitgliedstaat rechtskräftig gegründete und bestehende Gesellschaft besitzt demnach in allen anderen Mitgliedstaaten dieselben Rechte, die sie in ihrem Gründungsstaat besitzt.

Die EU-Dienstleistungsrichtlinie untersagt es, Dienstleistungsunternehmen, die sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat niederlassen, eine bestimmte Rechtsform aufzuerlegen.