Leerer Konferenzraum

Behördenlotse für Unternehmen

Der Einheitliche Ansprechpartner erleichtert es Gründungsinteressierten und Unternehmen branchenübergreifend aus dem In- und Ausland, behördliche Erlaubnisse und Genehmigungen einzuholen, die sie für die Aufnahme ihrer Tätigkeit brauchen. 

Der Einheitliche Ansprechpartner berührt hierbei nicht die Verteilung von Zuständigkeiten und Befugnissen zwischen Behörden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist Verfahrensmittler und begleitet die Verfahrensabwicklung durch die jeweils zuständigen Behörden.

Informationen

Der Einheitliche Ansprechpartner bietet Informationen zu:

  • Verfahren und Formalitäten, die vor Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erfüllt werden müssen,
  • den jeweils zuständigen Behörden, um den direkten Kontakt zur Behörde zu ermöglichen,
  • öffentlichen Registern und Datenbanken,
  • allgemein verfügbaren Rechtsbehelfen im Fälle von Streitigkeiten,
  • Verbände und Organisationen, die, ohne eine zuständige Behörde zu sein, Unternehmen praktisch unterstützen.

Weitere hilfreiche Informationen im europäischen Kontext finden Sie unter Ihr Europa - Unternehmen.

Abwicklung von Verfahren & Formalitäten

Über den Einheitlichen Ansprechpartner können alle Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden, die für die Aufnahme ihrer Tätigkeiten erforderlich sind, insbesondere:

  • Erklärungen, Anmeldungen oder die Beantragung von Genehmigungen bei den zuständigen Behörden, einschließlich der Beantragung der Eintragung in Register, Berufsrollen oder Datenbanken oder der Registrierung bei Berufsverbänden oder Berufsorganisationen.
  • Weiter unterstützt der Einheitliche Ansprechpartner bei der Beantragung der für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen.